+4. Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der …

4. Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der …

Die im vorstehenden Absatz erwähnte Mitteilung der zuständigen Behörden wird nach Artikel 16 der EBA-Verordnung auf der Website der EBA veröffentlicht.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/