+4. Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung …

4. Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung …

Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung berücksichtigt werden, sofern sie Teil des Handelsbuches sind:

  • a. gedeckte Schuldverschreibungen (z. B. Pfandbriefe), da sie einfach besichert ( collateralised ) sind und keine Verbriefungen darstellen ( asset-backed );
  • b. durch Vermögenswerte oder Forderungen besicherte Wertpapiere ( Asset-Backed Securities ), die nicht der Definition einer „Verbriefungsposition“ von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2006/49/EG entsprechen, der auf Artikel 4 Absatz 36 der Richtlinie 2006/48/EG verweist, wenn etwa Cashflows aus dem zugrunde liegenden Pool Wertpapierinhabern anteilig zugeordnet werden und deshalb keine Unterteilung in Tranchen erfolgt (z. B. weitergereichte Hypothekendarlehen [ Pass Through MBS ]).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/