+4. Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung …
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4. Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung …
Folgende Positionen gelten nicht als Verbriefungen und sollten daher bei der IRC-Berechnung berücksichtigt werden, sofern sie Teil des Handelsbuches sind: - a. gedeckte Schuldverschreibungen (z. B. Pfandbriefe), da sie einfach besichert ( collateralised ) sind und keine Verbriefungen darstellen ( asset-backed );
- b. durch Vermögenswerte oder Forderungen besicherte Wertpapiere ( Asset-Backed Securities ), die nicht der Definition einer „Verbriefungsposition“ von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2006/49/EG entsprechen, der auf Artikel 4 Absatz 36 der Richtlinie 2006/48/EG verweist, wenn etwa Cashflows aus dem zugrunde liegenden Pool Wertpapierinhabern anteilig zugeordnet werden und deshalb keine Unterteilung in Tranchen erfolgt (z. B. weitergereichte Hypothekendarlehen [ Pass Through MBS ]).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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