+8. Permanent partial use
---+1. Wird von den Bestimmungen zur dauerhaften Teilanwendung gemäß der Richtlinie 2006/49/EG Gebrauch …
---+2. Die dauerhafte Teilanwendung des IRC sollte nicht für Staatsanleihen und auf Staatsanleihen …

8. Permanent partial use

8. Permanent partial use

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
1. Wird von den Bestimmungen zur dauerhaften Teilanwendung gemäß der Richtlinie 2006/49/EG Gebrauch …

Wird von den Bestimmungen zur dauerhaften Teilanwendung gemäß der Richtlinie 2006/49/EG1 Gebrauch gemacht, sollten die Gründe dafür sorgfältig dokumentiert und analysiert werden, um deutlich zu machen, dass nicht die Absicht besteht, eine weniger konservative Eigenkapitalanforderung zu ermitteln, als wenn alle Positionen in die VaR-Berechnung spezifischer Risiken und das IRC-Modell einbezogen würden.


1 Im englischen Originaltext wird der Begriff „CRD“ verwendet, gemeint ist damit in diesem Abschnitt die Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten in ihrer durch die Richtlinie 2010/76/EU des

2. Die dauerhafte Teilanwendung des IRC sollte nicht für Staatsanleihen und auf Staatsanleihen …

Die dauerhafte Teilanwendung des IRC sollte nicht für Staatsanleihen und auf Staatsanleihen bezogene Derivate gelten, da – aus der Sicht der Modellierung – die Einbeziehung dieser Positionen in das Modell für spezifische Risiken und damit in den IRC-Rahmen als nicht besonders schwierig angesehen wird.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/