+2. Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten …
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2. Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten …
Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten können getrennte Übergangsmatrizen angewendet werden. Es sollte eine ausgewogene Entscheidung über die Anzahl der verwendeten Übergangsmatrizen anhand folgender Faktoren getroffen werden: i) Zusammensetzung des Portfolios des Instituts, ii) Verfügbarkeit präziser Übergangsmatrizen und iii) mögliche Unterschiede der Migrationsmerkmale zwischen Produkten, Emittenten und/oder geografischen Gebieten. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: i) die Wahl der (internen oder externen) Bezugsquelle in Verbindung mit einer Analyse der Überschneidung und/oder möglichen Inkongruenz zwischen dem Portfolio des Instituts und den der Übergangsmatrix zugrunde liegenden Vermögenswerten; ii) der Beweggrund für eine vorgenommene Gewichtung (auch für die Verwendung gleicher Gewichte) sowie iii) die Größe des verwendeten historischen Zeitfensters. Die Institute sollten eine eigene Übergangsmatrix für Staatsschuldner entwickeln (oder mehrere Übergangsmatrizen, sofern entsprechende Daten verfügbar sind).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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