+17. Migration matrices
---+1. Übergangsmatrizen zur Modellierung einer Ratingmigration sollten auf historischen …
---+2. Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten …
---+3. Wird ein Ausfall als absorbierender Zustand modelliert, sollten die Übergangsmatrizen angepasst …
---+4. Übergangsmatrizen beziehen sich in der Regel auf einen Einjahreshorizont. Werden Matrizen mit …

17. Migration matrices

17. Migration matrices

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
1. Übergangsmatrizen zur Modellierung einer Ratingmigration sollten auf historischen …

Übergangsmatrizen zur Modellierung einer Ratingmigration sollten auf historischen Migrationsdaten beruhen, die entweder externe Quellen (d. h. Ratingagenturen) oder interne Quellen verwenden. Liegen nur wenige interne historische Daten vor, sollten auf externen Quellen basierende Matrizen bevorzugt werden. Die Institute sollten sicherstellen, dass die Menge der historischen Daten ausreicht, um robuste, genaue und statistisch einheitliche Schätzungen abzuleiten. Die Institute sollten die Robustheit von Übergangsmatrizen insbesondere bezüglich höherer Ratingklassen validieren, wo einige starke Herabstufungen oder Ausfälle die Migrationshäufigkeit erheblich beeinflussen können. Aufgrund des Erfordernisses eines Soliditätsstandard vergleichbar mit dem IRB-Ansatz in der Richtlinie 2006/49/EG ist ein historischer Beobachtungszeitraum von mindestens fünf Jahren einzuhalten.

2. Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten …

Für spezifische Gruppen von Emittenten und Emittenten aus bestimmten geographischen Gebieten können getrennte Übergangsmatrizen angewendet werden. Es sollte eine ausgewogene Entscheidung über die Anzahl der verwendeten Übergangsmatrizen anhand folgender Faktoren getroffen werden: i) Zusammensetzung des Portfolios des Instituts, ii) Verfügbarkeit präziser Übergangsmatrizen und iii) mögliche Unterschiede der Migrationsmerkmale zwischen Produkten, Emittenten und/oder geografischen Gebieten. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: i) die Wahl der (internen oder externen) Bezugsquelle in Verbindung mit einer Analyse der Überschneidung und/oder möglichen Inkongruenz zwischen dem Portfolio des Instituts und den der Übergangsmatrix zugrunde liegenden Vermögenswerten; ii) der Beweggrund für eine vorgenommene Gewichtung (auch für die Verwendung gleicher Gewichte) sowie iii) die Größe des verwendeten historischen Zeitfensters. Die Institute sollten eine eigene Übergangsmatrix für Staatsschuldner entwickeln (oder mehrere Übergangsmatrizen, sofern entsprechende Daten verfügbar sind).

3. Wird ein Ausfall als absorbierender Zustand modelliert, sollten die Übergangsmatrizen angepasst …

Wird ein Ausfall als absorbierender Zustand modelliert, sollten die Übergangsmatrizen angepasst werden, um sicherzustellen, dass dieser absorbierende Zustand nicht im Widerspruch zu internen PD-Schätzungen steht. Ebenso können Übergangsmatrizen angepasst werden, bei denen „NR“ („kein Rating“) oder eine andere Spalte einen absorbierenden Zustand für aufgehobene Ratings oder nicht geratete Positionen darstellt. Jede derartige Anpassung sollte dokumentiert werden und die Auswirkung der jeweiligen Anpassung sollte Teil der Dokumentation sein.

4. Übergangsmatrizen beziehen sich in der Regel auf einen Einjahreshorizont. Werden Matrizen mit …

Übergangsmatrizen beziehen sich in der Regel auf einen Einjahreshorizont. Werden Matrizen mit einem kürzeren Zeithorizont benötigt, etwa wenn Liquiditätshorizonte von unter einem Jahr verwendet werden, dann lassen sich die entsprechenden Übergangsmatrizen nicht immer direkt berechnen, und es sind Schätzungen notwendig. Sowohl die Schätzungen als auch der Beweggrund für bei diesem Verfahren angewandte spezifische Annahmen sollten dokumentiert werden (z. B. bei der Verwendung von Generatormatrizen). Diese Annahmen sollten außerdem dahin gehend überprüft werden, ob sie im Zeitverlauf gültig bleiben. Als Teil der Validierung könnte eine auf einem Generator basierende Matrix für einen Horizont berechnet werden, der mit dem Horizont der Ursprungsmatrix übereinstimmt, um zu ermitteln, welche Unterschiede sich aus der Entwicklung der Generatormatrix ergeben.

18. Annahme eines konstanten Risikoniveaus über den Kapitalhorizont von

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/