+1. Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz …
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1. Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz …
Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz verwenden, der nicht mit den Bestimmungen von Anhang II Nummer 3 der Richtlinie 2010/76/EU (im Weiteren „IRC-Ansatz, der den Anforderungen nicht vollständig entspricht“) in Einklang steht, - i. wenn dieser IRC-Ansatz, der den Anforderungen nicht vollständig entspricht, mit den internen Methoden des Instituts zur Ermittlung, Messung und Steuerung von Risiken in Einklang steht und
- ii. wenn das Institut nachweisen kann, dass sein Ansatz zu einer Eigenkapitalanforderung führt, die mindestens ebenso hoch ist wie die mit einem sämtliche IRC-Anforderungen erfüllenden Ansatz ermittelte Eigenkapitalanforderung.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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