+1. Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz …

1. Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz …

Ein Institut kann zur Erfassung zusätzlicher Ausfall- und Migrationsrisiken einen Ansatz verwenden, der nicht mit den Bestimmungen von Anhang II Nummer 3 der Richtlinie 2010/76/EU (im Weiteren „IRC-Ansatz, der den Anforderungen nicht vollständig entspricht“) in Einklang steht,

  • i. wenn dieser IRC-Ansatz, der den Anforderungen nicht vollständig entspricht, mit den internen Methoden des Instituts zur Ermittlung, Messung und Steuerung von Risiken in Einklang steht und
  • ii. wenn das Institut nachweisen kann, dass sein Ansatz zu einer Eigenkapitalanforderung führt, die mindestens ebenso hoch ist wie die mit einem sämtliche IRC-Anforderungen erfüllenden Ansatz ermittelte Eigenkapitalanforderung.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/