+2. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator eine ausreichende Kenntnis der …
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2. Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator eine ausreichende Kenntnis der …
Die zuständigen Behörden sollten prüfen, ob der Originator eine ausreichende Kenntnis der zugrunde liegenden Vermögenswerte besitzt, um in der Lage zu sein, eine angemessene Analyse der Kreditrisikoübertragung durchzuführen. Zudem sollten die zuständigen Behörden prüfen, ob innerhalb des Portfolios idiosynkratische Risiken bestehen, die weder in der Bewertung des Kreditrisikos noch in den Kapitalberechnungen des Originators erfasst werden. Idiosynkratische Risiken sollten durch konservativere Annahmen als ein herkömmliches „Basisszenario“ erfasst werden. Ziel ist es, durch einen solchen konservativen Ansatz idiosynkratische Risiken zu erfassen, die gegebenenfalls denen eines „Stressszenarios“ entsprechen können.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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