+2. Die ÜSR-Grundsätze der Originatoren sollten Teil ihrer weiter gefassten …
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2. Die ÜSR-Grundsätze der Originatoren sollten Teil ihrer weiter gefassten …
Die ÜSR-Grundsätze der Originatoren sollten Teil ihrer weiter gefassten Kapitalallokationsstrategien sein. In den Grundsätzen der Originatoren zur Kreditr isikoübertragung und ÜSR auf Dritte sollte insbesondere dargelegt sein, wie sich Transaktionen, bei denen eine ÜSR geltend gemacht wird, in ihre allgemeinen Risikomanagementstrategien und ihre Allokation des internen Kapitals einfügen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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