+Informationspflichten
---+1. Dieses Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des …
---+2. In den Leitlinien wird der Standpunkt der EBA zu geeigneten Aufsichtspraktiken innerhalb des …
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Informationspflichten
Informationspflichten
1. Übersicht
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Regulierung |
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1. Dieses Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des …
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Dieses Dokument enthält Leitlinien, die gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG („EBA-Verordnung“) erlassen werden. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der EBA-Verordnung müssen die zuständigen Behörden und die Finanzinstitute alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um diesen Leitlinien nachzukommen.
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2. In den Leitlinien wird der Standpunkt der EBA zu geeigneten Aufsichtspraktiken innerhalb des …
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In den Leitlinien wird der Standpunkt der EBA zu geeigneten Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems und zur Anwendung des Unionsrechts in einem bestimmten Bereich dargelegt. Die EBA erwartet folglich von allen zuständigen Behörden und Finanzinstituten, an die die Leitlinien gerichtet sind, dass sie diesen nachkommen. Dazu sollten die zuständigen Behörden die an sie gerichteten Leitlinien in geeigneter Weise in ihre Aufsichtspraktiken (z. B. durch Änderung ihres Rechtsrahmens oder ihrer Aufsichtsverfahren) integrieren, auch in Fällen, in denen die Leitlinien in erster Linie an Institute gerichtet sind.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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