+12. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien …

12. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien …

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien angemessen sein, insbesondere mit Blick auf die Art der Geschäftstätigkeit des Instituts oder der Gruppe, ihrer Größe, Verflechtungen mit anderen Instituten und dem Finanzsystem im Allgemeinen sowie ihrer Finanzierungsmodelle.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/