+Title II – Requirements regarding scenarios
---+8. Die Bandbreite an Szenarien sollte mindestens drei Szenarien umfassen, um die Abdeckung eines …
---+9. Jedes Szenario sollte so ausgelegt sein, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden: a. Ein …
---+10. Jedes Szenario sollte, sofern relevant, eine Bewertung der Auswirkungen der Ereignisse auf …
---+11. Reverse Stresstests sollten als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Szenarien in Erwägung …
---+12. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien …
---+13. Mindestens ein Szenario sollte für jede der folgenden Arten von Ereignissen aufgenommen werden …
---+14. Bei global systemrelevanten Instituten ( G-SIIs ) und anderen systemrelevanten Instituten ( …
---+15. Bei der Bandbreite der Szenarien sollten sowohl sich langsam entwickelnde als auch sich schnell …
---+16. Sowohl die systemweiten als auch die idiosynkratischen Ereignisse sollten sich auf Ereignisse …
---+17. Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage systemweiter Ereignisse ist die Bedeutung …
---+18. Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage idiosynkratischer Ereignisse ist die …

Title II – Requirements regarding scenarios

Design principles for the range of scenarios

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung
8. Die Bandbreite an Szenarien sollte mindestens drei Szenarien umfassen, um die Abdeckung eines …

Die Bandbreite an Szenarien sollte mindestens drei Szenarien umfassen, um die Abdeckung eines systemweiten Ereignisses, eines idiosynkratischen Ereignisses und einer Kombination aus systemweiten und idiosynkratischen Ereignissen sicherzustellen.

9. Jedes Szenario sollte so ausgelegt sein, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden: a. Ein …

Jedes Szenario sollte so ausgelegt sein, dass die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

  • a. Ein Szenario sollte auf Ereignissen basieren, die für das betreffende Institut oder die betreffende Gruppe von Instituten am wichtigsten sind, wobei neben anderen relevanten Faktoren ihr Geschäfts- und Finanzierungsmodell, ihre Tätigkeiten und Struktur, ihre Größe oder Verflechtungen mit anderen Instituten oder dem Finanzsystem im Allgemeinen sowie insbesondere etwaig ermittelte Risiken oder Schwachstellen des Instituts oder der Gruppe zu berücksichtigen sind.
  • b. Die in dem Szenario vorgesehenen Ereignisse könnten zu einem Ausfall des Instituts oder der Gruppe führen, sofern nicht rechtzeitig Sanierungsmaßnahmen eingeleitet würden.
  • c. Das Szenario sollte auf Ereignissen beruhen, die außergewöhnlich, aber plausibel sind.
10. Jedes Szenario sollte, sofern relevant, eine Bewertung der Auswirkungen der Ereignisse auf …

Jedes Szenario sollte, sofern relevant, eine Bewertung der Auswirkungen der Ereignisse auf mindestens jeden der folgenden Aspekte des Instituts oder der Gruppe umfassen:

  • a. verfügbares Kapital;
  • b. verfügbare Liquidität;
  • c. Risikoprofil;
  • d. Rentabilität;
  • e. Geschäfte, einschließlich Zahlungs- und Abrechnungsoperationen;
  • f. Reputation.
11. Reverse Stresstests sollten als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Szenarien in Erwägung …

Reverse Stresstests sollten als Ausgangspunkt für die Entwicklung von Szenarien in Erwägung gezogen werden, bei denen nur eine Situation nahe einem Ausfall berücksichtigt werden soll,

  • d. h. wenn diese dazu führen würde, dass das Geschäftsmodell eines Instituts oder einer Gruppe nicht mehr tragfähig wäre, sofern nicht erfolgreich Sanierungsmaßnahmen durchgeführt würden.

Bandbreite an Szenarien finanzieller Belastungen

12. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien …

Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sollte die Zahl der Szenarien angemessen sein, insbesondere mit Blick auf die Art der Geschäftstätigkeit des Instituts oder der Gruppe, ihrer Größe, Verflechtungen mit anderen Instituten und dem Finanzsystem im Allgemeinen sowie ihrer Finanzierungsmodelle.

13. Mindestens ein Szenario sollte für jede der folgenden Arten von Ereignissen aufgenommen werden …

Mindestens ein Szenario sollte für jede der folgenden Arten von Ereignissen aufgenommen werden:

  • a. ein „systemweites Ereignis“, d. h. ein Ereignis, bei dem das Risiko ernsthafter nachteiliger Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Realwirtschaft besteht;
  • b. ein „idiosynkratisches Ereignis“, d. h. ein Ereignis, bei dem das Risiko ernsthafter nachteiliger Auswirkungen auf ein einzelnes Institut, eine einzelne Gruppe oder ein Institut in einer Gruppe besteht; und
  • c. eine Kombination aus systemweiten und idiosynkratischen Ereignissen, die gleichzeitig auftreten und sich gegenseitig beeinflussen.
14. Bei global systemrelevanten Instituten ( G-SIIs ) und anderen systemrelevanten Instituten ( …

Bei global systemrelevanten Instituten ( G-SIIs ) und anderen systemrelevanten Instituten ( O-SIIs ), die gemäß Artikel 131 der CRD2 ermittelt werden, sollten mehr als drei Szenarien eingeschlossen sein.


2 Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338).

15. Bei der Bandbreite der Szenarien sollten sowohl sich langsam entwickelnde als auch sich schnell …

Bei der Bandbreite der Szenarien sollten sowohl sich langsam entwickelnde als auch sich schnell wandelnde nachteilige Ereignisse berücksichtigt werden.

16. Sowohl die systemweiten als auch die idiosynkratischen Ereignisse sollten sich auf Ereignisse …

Sowohl die systemweiten als auch die idiosynkratischen Ereignisse sollten sich auf Ereignisse beziehen, die für das Institut oder die Gruppe nach der Beschreibung in Absatz 9 Buchstabe a am wichtigsten sind. Die Szenarien sollten daher auf anderen als den in den Absätzen 17 und 18 dargelegten Ereignissen beruhen, wenn diese entsprechend Absatz 9 Buchstabe a für das Institut oder die Gruppe weniger bedeutend sind.

Systemweite Ereignisse

17. Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage systemweiter Ereignisse ist die Bedeutung …

Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage systemweiter Ereignisse ist die Bedeutung mindestens der folgenden systemweiten Ereignisse zu berücksichtigen:

  • a. der Ausfall von wichtigen Gegenparteien mit Auswirkungen auf die Finanzstabilität;
  • b. ein Rückgang der auf dem Markt für Interbankenkredite verfügbaren Liquidität;
  • c. erhöhtes Länderrisiko und allgemeine Kapitalabflüsse aus einem wichtigen Land für die Geschäftstätigkeit des Instituts oder der Gruppe;
  • d. ungünstige Entwicklung des Preises von Vermögenswerten auf einem oder mehreren Märkten;
  • e. Konjunkturabschwung.

Idiosynkratische Ereignisse

18. Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage idiosynkratischer Ereignisse ist die …

Bei der Konzipierung von Szenarien auf der Grundlage idiosynkratischer Ereignisse ist die Bedeutung mindestens der folgenden idiosynkratischen Ereignisse zu berücksichtigen:

  • a. der Ausfall wichtiger Gegenparteien;
  • b. Schädigung der Reputation des Instituts oder der Gruppe;
  • c. erhebliche Liquiditätsabflüsse;
  • d. ungünstige Entwicklungen bei den Preisen von Vermögenswerten, in denen das Institut oder die Gruppe vorwiegend engagiert ist;
  • e. erhebliche Zahlungsausfälle;
  • f. ein erhebliches operationelles Risiko von Verlusten.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/