+9. Umsetzungsfrist Die zuständigen Behörden sollten die vorliegenden Leitlinien umsetzen, indem sie …

9. Umsetzungsfrist Die zuständigen Behörden sollten die vorliegenden Leitlinien umsetzen, indem sie …

Umsetzungsfrist

Die zuständigen Behörden sollten die vorliegenden Leitlinien umsetzen, indem sie sie zum 31. Oktober 2014 in ihre Aufsichtsverfahren integrieren. Anschließend sollten sie sicherstellen, dass die Institute den Leitlinien wirksam nachkommen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/