+18. Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen …
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18. Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen …
Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen melden, die nicht in Übereinstimmung mit Absatz 10 von der Bewertung ausgenommen wurden, und die Indikatorwerte der Institute, die der aufsichtlichen Beurteilung unterliegen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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