+Titel IV - Offenlegung und Benachrichtigung
---+15. Die benannten Behörden sollten einen Überblick über die Methoden für die aufsichtliche …
---+16. Die benannten Behörden sollten die Punktwerte der als A-SRI eingestuften relevanten Unternehmen …
---+17. Wird ein relevantes Unternehmen mit einem Punktwert unterhalb des gemäß Absatz 9 gewählten …
---+18. Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen …
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Titel IV - Offenlegung und Benachrichtigung
Titel IV - Offenlegung und Benachrichtigung
1. Übersicht
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Regulierung |
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15. Die benannten Behörden sollten einen Überblick über die Methoden für die aufsichtliche …
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Die benannten Behörden sollten einen Überblick über die Methoden für die aufsichtliche Beurteilung (gegebenenfalls einschließlich der optionalen Indikatoren), die im Identifikationsverfahren und für die Festlegung der Pufferanforderungen verwendet wurden, veröffentlichen. Wenn sie von der Möglichkeit Gebrauch machen, den in Absatz 9 erwähnten Grenzwert zu erhöhen oder herabzusetzen, sollte die benannte Behörde die Gründe für diese Änderung angeben und die Besonderheiten des Bankensektors des Mitgliedstaates sowie die daraus resultierende statistische Verteilung der Punktwerte erläutern, auf denen diese Entscheidung beruht.
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16. Die benannten Behörden sollten die Punktwerte der als A-SRI eingestuften relevanten Unternehmen …
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Die benannten Behörden sollten die Punktwerte der als A-SRI eingestuften relevanten Unternehmen bis zum 1. Dezember des jeweiligen Jahres veröffentlichen. Darin wird angezeigt, welche Banken einen Punktwert aufweisen, der oberhalb des Grenzwertes liegt, und deshalb automatisch als A-SRI eingestuft werden. Gegebenenfalls sollten die benannten Behörden auch die für die unterschiedlichen A-SRI anwendbaren Pufferanforderungen veröffentlichen.
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17. Wird ein relevantes Unternehmen mit einem Punktwert unterhalb des gemäß Absatz 9 gewählten …
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Wird ein relevantes Unternehmen mit einem Punktwert unterhalb des gemäß Absatz 9 gewählten Grenzwerts als A-SRI eingestuft, sollte die benannte Behörde für jede Bank eine kurze Erklärung mit der folgenden Begründung veröffentlichen: - (a) welche optionalen Indikatoren verwendet wurden, um die Einstufung als A-SRI zu fundieren,
- (b) warum dieser Indikator im Mitgliedstaat maßgeblich ist,
- (c) warum die Bank bei Betrachtung der einzelnen Indikatoren systemrelevant ist.
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18. Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen …
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Die benannten Behörden sollten der EBA die Namen und Punktwerte aller relevanten Unternehmen melden, die nicht in Übereinstimmung mit Absatz 10 von der Bewertung ausgenommen wurden, und die Indikatorwerte der Institute, die der aufsichtlichen Beurteilung unterliegen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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