+Indikator Erfassungs- bereich Definition

Indikator Erfassungs- bereich Definition

angegeben Währung zu melden. Es sollten alle über eine Korrespondenzbank getätigten Zahlungen gemeldet werden, unabhängig davon, wie die Korrespondenzbank die Transaktion tatsächlich abwickelt. Gruppeninterne Transaktionen (d. h. von Unternehmen der Gruppe des relevanten Unternehmens untereinander abgewickelte Transaktionen) sind nicht zu berücksichtigen. Wenn genaue Summen nicht verfügbar sind, können bekannte aufgerundete Werte gemeldet werden. Zahlungen sollten ungeachtet ihres Zwecks, Zahlungsorts oder der Abwicklungsmethode gemeldet werden. Eingeschlossen sind unter anderem Barzahlungen im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Devisengeschäften. Der Wert aller unbaren Positionen, die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen abgewickelt werden, ist nicht zu berücksichtigen. Barzahlungen, die im Namen des meldenden Unternehmens oder in Namen von Kunden (einschließlich Finanzinstituten und anderen Geschäftskunden) geleistet werden, sind zu berücksichtigen. Über Massenzahlungssysteme erfolgte Zahlungen sind nicht zu berücksichtigen. Es sind nur ausgehende Zahlungen (also keine eingehenden Zahlungen) zu berücksichtigen. Zahlungen über CLS sind zu berücksichtigen. Mit Ausnahme von CLS-Zahlungen sind keine ausgehenden Wholesale-Zahlungen aufzurechnen, selbst wenn die Zahlung auf Nettobasis abgewickelt wurde (d. h. alle Wholesale-Zahlungen, die über Großbetragsüberweisungssysteme oder eine Korrespondenzbank erfolgen, sind auf Bruttobasis zu melden). Über Großbetragsüberweisungssysteme oder eine Korrespondenzbank geleistete Massenzahlungen können auf Nettobasis gemeldet werden. Bitte melden Sie die Werte in Euro unter Verwendung des offiziellen Wechselkurses, der unter http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/inforeuro/inforeuro_de .cfm (Monatskurse) oder unter http://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html angegeben wird (Tageskurs).

Einlagen aus dem

PrivatsektorFINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.06, Zeilen 120+130, Spalte 010, EU-Länder (Z-Achse)

nur EU von Kunden innerhalb der

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/