+Tabelle 2
---+Indikator Erfassungs- bereich Definition
---+werte
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---+EU
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Tabelle 2
Tabelle 2
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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Indikator Erfassungs- bereich Definition
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Summe der Vermögens- weltweit FINREP (IFRS oder GAAP) — F 01.01, Zeile 380 Spalte 010
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werte
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| Wert der Zahlungs-weltweit transaktionen | Im Berichtsjahr geleistete Zahlungen (ausgenommen Zahlungen innerhalb der Gruppe): errechnet, Dieser die über Indikator die zentralen wird Zahlungssysteme, anhand des Werts denen der es Zahlungen angehört, abgewickelt einer Bank werden. Es ist der Gesamtbruttowert aller vom relevanten Unternehmen über | | im Inland | Großbetragsüberweisungssysteme getätigten Barzahlungen und dem Bruttowert aller über eine Korrespondenzbank (z. B. durch Verwendung eines Korrespondenz- oder Nostrokontos) erfolgten Zahlungen während des Berichtsjahrs in der jeweils |
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Indikator Erfassungs- bereich Definition
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| angegeben Währung zu melden. Es sollten alle über eine Korrespondenzbank getätigten Zahlungen gemeldet werden, unabhängig davon, wie die Korrespondenzbank die Transaktion tatsächlich abwickelt. Gruppeninterne Transaktionen (d. h. von Unternehmen der Gruppe des relevanten Unternehmens untereinander abgewickelte Transaktionen) sind nicht zu berücksichtigen. Wenn genaue Summen nicht verfügbar sind, können bekannte aufgerundete Werte gemeldet werden. Zahlungen sollten ungeachtet ihres Zwecks, Zahlungsorts oder der Abwicklungsmethode gemeldet werden. Eingeschlossen sind unter anderem Barzahlungen im Zusammenhang mit Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften und Devisengeschäften. Der Wert aller unbaren Positionen, die im Zusammenhang mit diesen Transaktionen abgewickelt werden, ist nicht zu berücksichtigen. Barzahlungen, die im Namen des meldenden Unternehmens oder in Namen von Kunden (einschließlich Finanzinstituten und anderen Geschäftskunden) geleistet werden, sind zu berücksichtigen. Über Massenzahlungssysteme erfolgte Zahlungen sind nicht zu berücksichtigen. Es sind nur ausgehende Zahlungen (also keine eingehenden Zahlungen) zu berücksichtigen. Zahlungen über CLS sind zu berücksichtigen. Mit Ausnahme von CLS-Zahlungen sind keine ausgehenden Wholesale-Zahlungen aufzurechnen, selbst wenn die Zahlung auf Nettobasis abgewickelt wurde (d. h. alle Wholesale-Zahlungen, die über Großbetragsüberweisungssysteme oder eine Korrespondenzbank erfolgen, sind auf Bruttobasis zu melden). Über Großbetragsüberweisungssysteme oder eine Korrespondenzbank geleistete Massenzahlungen können auf Nettobasis gemeldet werden. Bitte melden Sie die Werte in Euro unter Verwendung des offiziellen Wechselkurses, der unter http://ec.europa.eu/budget/contracts_grants/info_contracts/inforeuro/inforeuro_de .cfm (Monatskurse) oder unter http://www.ecb.europa.eu/stats/exchange/eurofxref/html/index.en.html angegeben wird (Tageskurs). |
Einlagen aus dem | Privatsektor | FINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.06, Zeilen 120+130, Spalte 010, EU-Länder (Z-Achse) |
nur EU von Kunden innerhalb der
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EU
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Kredite an den Privatsektor an Empfänger nur EU FINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.04, Zeilen 190+220, Spalte 010, EU-Länder (Z-Achse) innerhalb der
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EU
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(Nenn-)Wert FINREP (IFRS) → F 10.00, Zeilen 300+310+320, Spalte 030 + F 11.00, nicht börsen- Zeilen 510+520+530, Spalte 030 weltweit gehandelter FINREP (GAAP) → F 10.00, Zeilen 300+310+320, Spalte 050 + F 11.00, Derivate Zeilen 510+520+530, Spalte 030 Grenzüber- FINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.06, Zeilen 010+040+070, Spalte 010, Alle Länder ohne das Heimatland (Z-Achse) schreitende Verbindlich- weltweit Hinweis: zwischen Im Niederlassungen berechneten und Wert ii) nicht Verbindlichkeiten enthalten sein von sollten Auslandszweigstellen i) Verbindlichkeiten und - keiten tochterunternehmen gegenüber Gegenparteien im selben Aufnahmeland
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Indikator Erfassungs- bereich Definition
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| Grenzüber- | FINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.04, Zeilen 010+040+080+140, Spalte 010, Alle Länder ohne Heimatland (Z-Achse) | | schreitende weltweit | Hinweis: Im berechneten Wert nicht enthalten sein sollten i) Guthaben zwischen | | Forderungen | Niederlassungen und ii) Guthaben von Auslandszweigstellen und - tochterunternehmen gegenüber Gegenparteien im selben Aufnahmeland |
Verbindlich- | keiten innerhalb des weltweit | FINREP (IFRS oder GAAP) → F 20.06, Zeilen 020+030+050+060+100+110, Spalte 010, alle Länder (Z-Achse) |
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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