+8. Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der …
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8. Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der …
Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der Richtlinie 2014/92/EU definiert als alle Dienste im Zusammenhang mit der Eröffnung, dem Führen und dem Schließen eines Zahlungskontos einschließlich Zahlungsdiensten und Zahlungsvorgängen, die unter Artikel 3 Buchstabe g der Richtlinie 2007/64/EG fallen, sowie Überziehungsmöglichkeiten und Überschreitungen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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