+8. Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der …

8. Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der …

Insbesondere werden: „mit einem Zahlungskonto verbundene Dienste“ in Artikel 2 Ziffer 6 der Richtlinie 2014/92/EU definiert als alle Dienste im Zusammenhang mit der Eröffnung, dem Führen und dem Schließen eines Zahlungskontos einschließlich Zahlungsdiensten und Zahlungsvorgängen, die unter Artikel 3 Buchstabe g der Richtlinie 2007/64/EG fallen, sowie Überziehungsmöglichkeiten und Überschreitungen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/