+14. Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen …
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14. Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen …
Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen, dass das Kreditinstitut die risikoarmen Schuldtitel dem Einlagensicherungssystem in Übereinstimmung mit einer der in Richtlinie 2002/47/EG dargelegten Modalitäten bereitstellt, sodass die risikoarmen Schuldtitel sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Einlagensicherungssystems befinden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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