+14. Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen …

14. Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen …

Gemäß der Finanzsicherheitsvereinbarung sollte das Einlagensicherungssystem dafür Sorge tragen, dass das Kreditinstitut die risikoarmen Schuldtitel dem Einlagensicherungssystem in Übereinstimmung mit einer der in Richtlinie 2002/47/EG dargelegten Modalitäten bereitstellt, sodass die risikoarmen Schuldtitel sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Einlagensicherungssystems befinden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/