+24. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die …

24. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die …

Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die als Sicherheit gestellten risikoarmen Schuldtitel vornehmen, außer die Sicherheit wird in bar in der gleichen Währung wie die Zahlungsverpflichtung geleistet. Somit wird der Wert der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände als Marktwert der Vermögensgegenstände abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes (Bewertungsabschlag) berechnet.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/