+Teil 7 Bewertungsabschlag
---+24. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die …
---+25. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der …
---+26. Die Berechnung von Bewertungsabschlägen sollte zudem auf Grundlage der Quantifizierung der zu …
---+27. Das Konzept von Bewertungsabschlägen der EZB oder der nationalen Zentralbanken der Europäischen …
---+28. Die Einlagensicherungssystem oder die benannten Behörden sollten sicherstellen, dass der …
---+29. Darüber hinaus sollte der an den Bewertungsabschlag angepasste Marktwert der als Sicherheit …
---+30. Unabhängig davon steht es den Einlagensicherungssystemen oder den benannten Behörden frei, den …
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Teil 7 Bewertungsabschlag
Teil 7 Bewertungsabschlag
1. Übersicht
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Regulierung |
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24. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die …
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Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten immer einen Bewertungsabschlag auf die als Sicherheit gestellten risikoarmen Schuldtitel vornehmen, außer die Sicherheit wird in bar in der gleichen Währung wie die Zahlungsverpflichtung geleistet. Somit wird der Wert der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände als Marktwert der Vermögensgegenstände abzüglich eines bestimmten Prozentsatzes (Bewertungsabschlag) berechnet.
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25. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der …
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Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der Bewertungsabschlag die Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken widerspiegelt, die sich aus den Positionswerten der einzelnen Vermögensgegenstände ergeben. Zu diesem Zweck sollten unterschiedliche Bewertungsabschläge festgelegt werden, die die Art des Emittenten und seine Bonitätseinstufung, und die Laufzeit sowie die Währung der Vermögensgegenstände berücksichtigen.
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26. Die Berechnung von Bewertungsabschlägen sollte zudem auf Grundlage der Quantifizierung der zu …
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Die Berechnung von Bewertungsabschlägen sollte zudem auf Grundlage der Quantifizierung der zu erwartenden Verluste und der zu erwartenden Zeitverzögerung vor dem Verkauf der Vermögensgegenstände erfolgen.
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27. Das Konzept von Bewertungsabschlägen der EZB oder der nationalen Zentralbanken der Europäischen …
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Das Konzept von Bewertungsabschlägen der EZB oder der nationalen Zentralbanken der Europäischen Union in Bezug auf Vermögensgegenstände, die als Sicherheiten infrage kommen, stellt eine solide Lösung dar, allerdings kann auch auf zahlreiche andere Konzepte und Methoden zurückgegriffen werden.
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28. Die Einlagensicherungssystem oder die benannten Behörden sollten sicherstellen, dass der …
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Die Einlagensicherungssystem oder die benannten Behörden sollten sicherstellen, dass der Marktpreis der risikoarmen Schuldtitel regelmäßig, und u. U. täglich, bewertet wird.
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29. Darüber hinaus sollte der an den Bewertungsabschlag angepasste Marktwert der als Sicherheit …
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Darüber hinaus sollte der an den Bewertungsabschlag angepasste Marktwert der als Sicherheit gestellten risikoarmen Schuldtitel beibehalten werden. Wenn der regelmäßig zu bewertende Marktpreis der zugrundeliegenden Vermögensgegenstände einen bestimmten Grenzwert unterschreitet und nicht länger den Anforderungen des Deckungsgrads, der sich aus der Anwendung des Bewertungsabschlags ergibt, genügt, sollte das Kreditinstitut zusätzliche risikoarme Schuldtitel bestellen oder den entsprechenden Teil der Zahlungsverpflichtung mittels Barzahlung ersetzen.
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30. Unabhängig davon steht es den Einlagensicherungssystemen oder den benannten Behörden frei, den …
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Unabhängig davon steht es den Einlagensicherungssystemen oder den benannten Behörden frei, den Instituten in den Mitgliedstaaten zusätzliche Berichts- und Meldeanforderungen aufzuerlegen.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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