+25. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der …

25. Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der …

Einlagensicherungssysteme oder benannte Behörden sollten sicherstellen, dass der Bewertungsabschlag die Kredit-, Markt- und Liquiditätsrisiken widerspiegelt, die sich aus den Positionswerten der einzelnen Vermögensgegenstände ergeben. Zu diesem Zweck sollten unterschiedliche Bewertungsabschläge festgelegt werden, die die Art des Emittenten und seine Bonitätseinstufung, und die Laufzeit sowie die Währung der Vermögensgegenstände berücksichtigen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/