+5. Diese Leitlinien enthalten genauere Angaben zu den in Artikel 18 und Artikel 20 Absatz 1 der …

5. Diese Leitlinien enthalten genauere Angaben zu den in Artikel 18 und Artikel 20 Absatz 1 der …

Diese Leitlinien enthalten genauere Angaben zu den in Artikel 18 und Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2014/17/EU2 festgelegten Anforderungen bezüglich der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers im Zusammenhang mit Kreditverträgen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 3 der Richtlinie 2014/17/EU fallen.


2 Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34).

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/