+Leitlinie 3: Feststellung und Verhinderung von falschen Informationen
|
Leitlinie 3: Feststellung und Verhinderung von falschen Informationen
3.1 Für eine zuverlässige Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung sollte der Kreditgeber die Kreditdokumentation in einer Weise erstellen, die es ermöglicht, falsche Angaben des Verbrauchers, des Kreditgebers oder eines Kreditvermittlers festzustellen und zu verhindern.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|