+Leitlinie 3: Feststellung und Verhinderung von falschen Informationen

Leitlinie 3: Feststellung und Verhinderung von falschen Informationen

3.1 Für eine zuverlässige Durchführung einer Kreditwürdigkeitsprüfung sollte der Kreditgeber die Kreditdokumentation in einer Weise erstellen, die es ermöglicht, falsche Angaben des Verbrauchers, des Kreditgebers oder eines Kreditvermittlers festzustellen und zu verhindern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/