+2. Begriffsbestimmungen a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen …

2. Begriffsbestimmungen a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen …

Begriffsbestimmungen

  • a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen der Gruppe.
  • b) „empfangendes Unternehmen“: das die Unterstützung empfangende Unternehmen der Gruppe.
  • c) „kombinierte Kapitalpufferanforderung“: gleichlautend mit der Bedeutung gemäß Definition in Artikel 128 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU.
  • d) „Tochterunternehmen“: gleichlautend mit der Bedeutung gemäß Definition in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
  • e) „Kapitalbetrag“: i) wird finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens gewährt, der Kapitalbetrag des Darlehens; ii) wird finanzielle Unterstützung in Form einer Garantie oder Sicherheit gewährt, die Verbindlichkeit, die für das empfangende Unternehmen entsteht, wenn die Garantie oder die Sicherheit in Anspruch genommen wird.
  • f) „eigenes Interesse“: in Übereinstimmung mit der Beschreibung in Artikel 19 Absatz 7 Buchstabe b der Richtlinie 2014/59/EU.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/