+2. Begriffsbestimmungen a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen …
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2. Begriffsbestimmungen a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen …
Begriffsbestimmungen - a) „gewährendes Unternehmen“: das die Unterstützung gewährende Unternehmen der Gruppe.
- b) „empfangendes Unternehmen“: das die Unterstützung empfangende Unternehmen der Gruppe.
- c) „kombinierte Kapitalpufferanforderung“: gleichlautend mit der Bedeutung gemäß Definition in Artikel 128 Absatz 6 der Richtlinie 2013/36/EU.
- d) „Tochterunternehmen“: gleichlautend mit der Bedeutung gemäß Definition in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013.
- e) „Kapitalbetrag“: i) wird finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens gewährt, der Kapitalbetrag des Darlehens; ii) wird finanzielle Unterstützung in Form einer Garantie oder Sicherheit gewährt, die Verbindlichkeit, die für das empfangende Unternehmen entsteht, wenn die Garantie oder die Sicherheit in Anspruch genommen wird.
- f) „eigenes Interesse“: in Übereinstimmung mit der Beschreibung in Artikel 19 Absatz 7 Buchstabe b der Richtlinie 2014/59/EU.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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