+3. Bei der Bestimmung, ob mit der Gewährung finanzieller Unterstützung bezweckt wird, die …

3. Bei der Bestimmung, ob mit der Gewährung finanzieller Unterstützung bezweckt wird, die …

Bei der Bestimmung, ob mit der Gewährung finanzieller Unterstützung bezweckt wird, die finanzielle Stabilität der Gruppe als Ganzes zu erhalten bzw. wiederherzustellen, sollten die zuständige Behörde und das gewährende Unternehmen

  • a) die direkten und indirekten Gesamtvorteile für die Gruppe als Ganzes (d. h. die Summe der Vorteile für jedes Unternehmen der Gruppe), die sich aus der Wiederherstellung der finanziellen Solidität des empfangenden Unternehmens ergeben, sowie die voraussichtlichen Gesamtrisiken für die Finanzlage der Gruppe, sollte keine Unterstützung gewährt werden, und das Risiko eines Ausfalls des empfangenden Unternehmens in diesem Fall analysieren und mit
  • b) den Risiken für die Gruppe, die sich aus der Gewährung finanzieller Unterstützung ergeben, einschließlich des Ausfallrisikos für das empfangende Unternehmen und des Verlusts für die Gruppe angesichts des Ausfalls nach Erhalt der Unterstützung, vergleichen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/