+16. Das Leitungsorgan des Instituts kann die im Absatz 15 unter den Buchstaben a bis d genannten …

16. Das Leitungsorgan des Instituts kann die im Absatz 15 unter den Buchstaben a bis d genannten …

Das Leitungsorgan des Instituts kann die im Absatz 15 unter den Buchstaben a bis d genannten Überprüfungstätigkeiten an die Geschäftsleitung übertragen.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/