+10. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in …
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10. Die vorliegenden Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in …
Die vorliegenden Leitlinien richten sich an die zuständigen Behörden gemäß der Definition in Artikel 4 Absatz 2 Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1093/20103 .
3 Benannte Behörden gemäß der Definition in Artikel 2 Absatz 1 Unterabsatz 18 der Richtlinie 2014/49/EU.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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