+25. Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats sollte das individualisierte …
|
25. Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats sollte das individualisierte …
Das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats sollte das individualisierte Kundenprofil (SCV) gemäß den inländischen Fristen für den Erhalt dieser Informationen von dem Kreditinstitut erhalten. Es sollte das individualisierte Kundenprofil dann bearbeiten, um dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats nur die relevanten Zahlungsanweisungen in einem zwischen den Einlagensicherungssystemen vereinbarten Format zu übermitteln. In den Anweisungen sollten überdies die Beträge angegeben werden, die in der in den Kooperationsvereinbarungen vereinbarten Währung auszuzahlen sind. Die dem Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats vom Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zu übermittelnden Informationen sollten folgende Angaben enthalten: - der einem jeden Einleger zu zahlende Betrag;
- alle für die jeweilige Auszahlungsmethode benötigten Informationen (z. B. Anschriften der Einleger oder Kontonummern für elektronische Überweisungen).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
|