+26. Für den Fall, dass dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats nicht alle …
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26. Für den Fall, dass dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats nicht alle …
Für den Fall, dass dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats nicht alle benötigten Informationen vorliegen, sollte es abhängig von der Auszahlungsmethode des Einlagensicherungssystems des Aufnahmemitgliedstaats dieses ersuchen, die erforderlichen zusätzlichen Informationen zu sammeln. Damit das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats die für die Auszahlung erforderlichen zusätzlichen Informationen sammeln kann, sollte das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats das Einlagensicherungssystem des Aufnahmemitgliedstaats unterstützen, indem es ihm sämtliche erforderlichen Informationen übermittelt (z. B. die Kontaktdaten oder nationalen Identifizierungsnummern der Einleger).
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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