+46. Sofern das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats in der Lage ist, die …

46. Sofern das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats in der Lage ist, die …

Sofern das Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats in der Lage ist, die Kommunikation mit Einlegern in dem Mitgliedstaat, in dem sich die Zweigstelle befindet, wirksam zu erledigen, wozu auch gehört, dass es in der Lage ist, in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Aufnahmemitgliedstaats zu kommunizieren, kann die Vereinbarung außerdem vorsehen, dass Einlegern die explizite zusätzliche Möglichkeit geboten wird, direkt mit dem Einlagensicherungssystem des Herkunftsmitgliedstaats zu kommunizieren. In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass das Schreiben, mit dem die Einleger über den Ausfall des angeschlossenen Kreditinstituts informiert werden, möglicherweise zwei Telefonnummern enthält – die des Einlagensicherungssystems des Aufnahmemitgliedstaats und die des Einlagensicherungssystems des Herkunftsmitgliedstaats.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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