+66. Das übertragende Einlagensicherungssystem sollte nicht verpflichtet sein, neue Informationen …

66. Das übertragende Einlagensicherungssystem sollte nicht verpflichtet sein, neue Informationen …

Das übertragende Einlagensicherungssystem sollte nicht verpflichtet sein, neue Informationen einzuholen, um sie dem empfangenden Einlagensicherungssystem zu übermitteln. Das empfangende Einlagensicherungssystem ist befugt, bei der Anerkennung des Instituts als Mitglied von diesem die jeweils aktuellsten Informationen anzufordern.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/