+75. Eine Mitgliedschaft bei einem Einlagensicherungssystem ist eine notwendige Voraussetzung für …

75. Eine Mitgliedschaft bei einem Einlagensicherungssystem ist eine notwendige Voraussetzung für …

Eine Mitgliedschaft bei einem Einlagensicherungssystem ist eine notwendige Voraussetzung für ein Kreditinstitut, um Einlagen entgegennehmen zu können. Darüber hinaus muss das empfangende Einlagensicherungssystem in der Lage sein, seine Verpflichtungen gegenüber den Einlegern des ihm angeschlossenen Kreditinstituts vom ersten Tag an zu erfüllen. Daher sollte die Übertragung der Mitgliedschaft eines Kreditinstituts nahtlos erfolgen. Aus diesem Grund sollte die Übertragung der Beiträge von einem Einlagensicherungssystem auf ein anderes am selben Tag erfolgen, zu dem das Kreditinstitut, das seine Mitgliedschaft bei einem Einlagensicherungssystem gekündigt hat, sich dem anderen Einlagensicherungssystem anschließt. Eine Durchführung der Übertragung am selben Tag vermeidet zudem das Risiko, dass das übertragende Einlagensicherungssystem die von diesem Institut gezahlten Beiträge für eine Auszahlung oder Abwicklung verwendet, nachdem das Kreditinstitut das übertragende Einlagensicherungssystem bereits verlassen hat.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
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