+5. Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unter …

5. Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unter …

Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/20132 unter marktüblichen Konditionen zu verstehen ist und wann ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 so strukturiert ist, dass es keine Kreditunterstützung darstellt. Außerdem werden in den Leitlinien die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 weiter ausgearbeitet.


2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/