+Gegenstand
---+5. Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unter …
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Gegenstand
Gegenstand
1. Übersicht
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Regulierung |
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5. Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unter …
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Diese Leitlinien präzisieren, was gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/20132 unter marktüblichen Konditionen zu verstehen ist und wann ein Geschäft gemäß Artikel 248 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 so strukturiert ist, dass es keine Kreditunterstützung darstellt. Außerdem werden in den Leitlinien die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 weiter ausgearbeitet.
2 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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