+9. Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP …
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9. Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP …
Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP gemäß diesen Leitlinien erheben, um die folgenden Aufsichtsbewertungen gemäß SREP-Leitlinien durchzuführen: - a. Bewertung der Solidität, Wirksamkeit und Vollständigkeit der ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen gemäß Abschnitt 5.6.2 der SREP-Leitlinien;
- b. Bewertung der Granularität, Glaubwürdigkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der ICAAP-Berechnungen gemäß Abschnitt 7.2.1 der SREP-Leitlinien; und
- c. als zusätzliche Informationsquelle für die Bewertung weiterer SREP-Elemente, einschließlich Geschäftsmodellanalyse gemäß Abschnitt 4 der SREP-Leitlinien, Bewertung der internen Governance und institutsweiten Kontrollen gemäß Abschnitt 5 der SREP-Leitlinien und Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken und Angemessenheit der Liquiditätsausstattung gemäß Abschnitt 8 der SREP-Leitlinien.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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