+9. Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP …

9. Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP …

Die zuständigen Behörden sollten die Informationen von Instituten bezüglich ICAAP und ILAAP gemäß diesen Leitlinien erheben, um die folgenden Aufsichtsbewertungen gemäß SREP-Leitlinien durchzuführen:

  • a. Bewertung der Solidität, Wirksamkeit und Vollständigkeit der ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen gemäß Abschnitt 5.6.2 der SREP-Leitlinien;
  • b. Bewertung der Granularität, Glaubwürdigkeit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der ICAAP-Berechnungen gemäß Abschnitt 7.2.1 der SREP-Leitlinien; und
  • c. als zusätzliche Informationsquelle für die Bewertung weiterer SREP-Elemente, einschließlich Geschäftsmodellanalyse gemäß Abschnitt 4 der SREP-Leitlinien, Bewertung der internen Governance und institutsweiten Kontrollen gemäß Abschnitt 5 der SREP-Leitlinien und Bewertung der Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken und Angemessenheit der Liquiditätsausstattung gemäß Abschnitt 8 der SREP-Leitlinien.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/