+21. Für die Bewertungszwecke der ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen und Berechnungen nach SREP …

21. Für die Bewertungszwecke der ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen und Berechnungen nach SREP …

Für die Bewertungszwecke der ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen und Berechnungen nach SREP sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie alle relevanten Informationselemente, wie in diesen Leitlinien aufgeführt, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit erhalten haben. Stehen Informationselemente den zuständigen Behörden als Teil anderer Tätigkeiten bereits zur Verfügung, sollten die zuständigen Behörden von den Instituten verlangen, im „Leserhandbuch“ zu bestätigen, dass diese Informationen aktuell sind und es keine Änderungen an den entsprechenden Unterlagen gegeben hat, oder aktualisierte Informationen zu den Änderungen an den Unterlagen nach der letzten Einreichung vorzulegen. Auf Grundlage dieser Erwägungen können die zuständigen Behörden entscheiden, Informationselemente, die sie aus anderen Aufsichtstätigkeiten besitzen und die aus den gemäß Absatz 14 und Absatz 15 ausgeführten Anfragen nach ICAAP- und ILAAP-Informationen gültig und aktuell bleiben, auszulassen.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/