+5.5 Informationen über Risikodaten, Aggregation und IT-Systeme
---+28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …

5.5 Informationen über Risikodaten, Aggregation und IT-Systeme

5.5 Informationen über Risikodaten, Aggregation und IT-Systeme

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …

Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung des Rahmens und Verfahrens zur Erhebung, Speicherung und Aggregation von Risikodaten auf verschiedenen Ebenen eines Instituts, einschließlich des Datenflusses von den Tochterunternehmen zur Gruppe;
  • b. Beschreibung des Datenflusses und der Datenstruktur von für ICAAP und ILAAP verwendeten Risikodaten;
  • c. Beschreibung der Datenprüfungen, die auf Risikodaten angewandt werden, die zu ICAAP- und ILAAP-Zwecken verwendet werden;
  • d. Beschreibung von IT-Systemen zur Erhebung, Speicherung, Aggregation und Verbreitung von Risikodaten, die für ICAAP und ILAAP verwendet werden.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/