+28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …
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28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …
Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung des Rahmens und Verfahrens zur Erhebung, Speicherung und Aggregation von Risikodaten auf verschiedenen Ebenen eines Instituts, einschließlich des Datenflusses von den Tochterunternehmen zur Gruppe;
- b. Beschreibung des Datenflusses und der Datenstruktur von für ICAAP und ILAAP verwendeten Risikodaten;
- c. Beschreibung der Datenprüfungen, die auf Risikodaten angewandt werden, die zu ICAAP- und ILAAP-Zwecken verwendet werden;
- d. Beschreibung von IT-Systemen zur Erhebung, Speicherung, Aggregation und Verbreitung von Risikodaten, die für ICAAP und ILAAP verwendet werden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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