+28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …

28. Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden …

Bezüglich Risikodaten, Aggregation und IT-Systemen sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung des Rahmens und Verfahrens zur Erhebung, Speicherung und Aggregation von Risikodaten auf verschiedenen Ebenen eines Instituts, einschließlich des Datenflusses von den Tochterunternehmen zur Gruppe;
  • b. Beschreibung des Datenflusses und der Datenstruktur von für ICAAP und ILAAP verwendeten Risikodaten;
  • c. Beschreibung der Datenprüfungen, die auf Risikodaten angewandt werden, die zu ICAAP- und ILAAP-Zwecken verwendet werden;
  • d. Beschreibung von IT-Systemen zur Erhebung, Speicherung, Aggregation und Verbreitung von Risikodaten, die für ICAAP und ILAAP verwendet werden.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/