+42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …
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42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …
Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten: - a. Beschreibung der allgemeinen Einrichtung des Finanzierungsplans, einschließlich der Finanzierungsquellen, Laufzeiten, wichtigsten Märkte, verwendeten Produkte usw.;
- b. gegebenenfalls ein Strategiedokument zur Behauptung auf Märkten, um den Marktzugang und die Mittelbeschaffungsfähigkeit des Instituts zu gewährleisten und regelmäßig zu testen, soweit erforderlich;
- c. gegebenenfalls ein Strategiedokument über Finanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Finanzierungsquellen und der wirtschaftlichen Verbindung zwischen Einlegern und anderen Liquiditätsgebern;
- d. gegebenenfalls eine Strategie zur Finanzierung in Fremdwährungen, einschließlich der wichtigsten Annahmen bezüglich der Verfügbarkeit und Konvertierbarkeit dieser Währungen.
7.2.2 Betriebsdokumentation
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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