+42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …

42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …

Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der allgemeinen Einrichtung des Finanzierungsplans, einschließlich der Finanzierungsquellen, Laufzeiten, wichtigsten Märkte, verwendeten Produkte usw.;
  • b. gegebenenfalls ein Strategiedokument zur Behauptung auf Märkten, um den Marktzugang und die Mittelbeschaffungsfähigkeit des Instituts zu gewährleisten und regelmäßig zu testen, soweit erforderlich;
  • c. gegebenenfalls ein Strategiedokument über Finanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Finanzierungsquellen und der wirtschaftlichen Verbindung zwischen Einlegern und anderen Liquiditätsgebern;
  • d. gegebenenfalls eine Strategie zur Finanzierung in Fremdwährungen, einschließlich der wichtigsten Annahmen bezüglich der Verfügbarkeit und Konvertierbarkeit dieser Währungen.

7.2.2 Betriebsdokumentation

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/