+7.2 Informationen über die Finanzierungsstrategie
---+42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …
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7.2 Informationen über die Finanzierungsstrategie

7.2.1 Methode und Strategiedokumentation

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung
42. Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie …

Bezüglich der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung der allgemeinen Einrichtung des Finanzierungsplans, einschließlich der Finanzierungsquellen, Laufzeiten, wichtigsten Märkte, verwendeten Produkte usw.;
  • b. gegebenenfalls ein Strategiedokument zur Behauptung auf Märkten, um den Marktzugang und die Mittelbeschaffungsfähigkeit des Instituts zu gewährleisten und regelmäßig zu testen, soweit erforderlich;
  • c. gegebenenfalls ein Strategiedokument über Finanzierungskonzentrationsrisiken, einschließlich der Grundsätze für die Messung und Überwachung von Wechselbeziehungen zwischen Finanzierungsquellen und der wirtschaftlichen Verbindung zwischen Einlegern und anderen Liquiditätsgebern;
  • d. gegebenenfalls eine Strategie zur Finanzierung in Fremdwährungen, einschließlich der wichtigsten Annahmen bezüglich der Verfügbarkeit und Konvertierbarkeit dieser Währungen.

7.2.2 Betriebsdokumentation

43. Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Finanzierungsstrategie sollten die …

Bezüglich des Nachweises der vollständigen Umsetzung der Finanzierungsstrategie sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. den aktuellen Finanzierungsplan;
  • b. einen quantitativen Überblick über die Merkmale, wie Volumen, Preise und Interesse der Investoren, der letzten aufgenommenen Mittel und eine Machbarkeitsanalyse über die Durchführung des Finanzierungsplans unter Berücksichtigung der (Veränderungen der) Marktvolatilität;
  • c. eine zukunftsorientierte Einschätzung der (gewünschten) Entwicklung der Finanzierungslage über einen zukunftsorientierten Zeithorizont, der in den EBA-Leitlinien für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten nach ESRB/2012/2, Empfehlung A Absatz 44 aufgeführt wird;
  • d. eine Bewertung der Finanzierungslage und des Finanzierungsrisikos nach Ausführung des Finanzierungsplans;
  • e. Informationen über den Rückvergleich des Finanzierungsplans gemäß den Anforderungen der EBA-Leitlinien für harmonisierte Definitionen und Vorlagen für Finanzierungspläne von Kreditinstituten nach ESRB/2012/2, Empfehlung A Absatz 4.

4 EBA/GL/2014/04 vom 19. Juni 2014

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/