+46. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus sollten die …

46. Bezüglich der Einrichtung des Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus sollten die …

Bezüglich der Einrichtung des Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. Beschreibung des Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus sowie der Kriterien für die Auswahl der Liquiditäts- und Finanzierungselemente, die gewährleisten, dass alle relevanten Nutzen und Kosten berücksichtigt werden, sowie alle Anpassungsrhythmen der Preise;
  • b. Beschreibung der Zusammenhänge zwischen dem Liquiditäts-Kosten-Nutzen-Allokationsmechanismus und dem Risikomanagement und Gesamtmanagement des Instituts.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/