+55. Bezüglich der Umsetzung von Liquiditätsnotfallplänen sollten die zuständigen Behörden …

55. Bezüglich der Umsetzung von Liquiditätsnotfallplänen sollten die zuständigen Behörden …

Bezüglich der Umsetzung von Liquiditätsnotfallplänen sollten die zuständigen Behörden gewährleisten, dass sie das Folgende von den Instituten erhalten:

  • a. den aktuellen Liquiditätsnotfallplan;
  • b. Informationen über mögliche Maßnahmen der Geschäftsleitung einschließlich der Bewertung ihrer Machbarkeit und der Kapazität zur Liquiditätserzeugung unter verschiedenen Stressszenarien;
  • c. die Sicht des Managements zu den Auswirkungen aller liquiditätsbezogenen Offenlegungen durch das Institut für die Machbarkeit und Aktualität der im Liquiditätsnotfallplan enthaltenen Maßnahmen der Geschäftsleitung;
  • d. jüngste Analyse der Tests, einschließlich der Schlussfolgerungen über die Machbarkeit der im Liquiditätsnotfallplan enthaltenen Maßnahmen der Geschäftsleitung;
  • e. Beschreibung der internen Sicht über die Auswirkung der Durchführung der im Liquiditätsnotfallplan enthaltenen Maßnahmen der Geschäftsleitung, z.B. bezüglich des Zugangs des Instituts zu den relevanten Märkten und der Gesamtstabilität seines kurzfristigen und langfristigen Finanzierungsprofils.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/