+57. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass sie von den Instituten Schlussfolgerungen …
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57. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass sie von den Instituten Schlussfolgerungen …
Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass sie von den Instituten Schlussfolgerungen über die Bewertungen des internen Kapitals und der Angemessenheit der Liquiditätsausstattung und deren Auswirkung auf das Risiko- und Gesamtmanagement eines Instituts erhalten, einschließlich Folgendem: - a. Zusammenfassung der wichtigsten Schlussfolgerungen zu ICAAP und ILAAP, um einen präzisen Überblick über die aktuelle Kapital- und Liquiditätslage des Instituts, seine Kapazität zur Abdeckung der Risiken, denen es ausgesetzt ist oder sein könnte, und alle geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung, dass Kapital und Liquidität in naher Zukunft auf angemessenen Niveaus bleiben oder diese wiederhergestellt werden, zu erhalten;
- b. (erfolgte oder geplante) wesentliche Änderungen am Rahmen des Risikomanagements gestützt auf ICAAP- oder ILAAP-Ergebnisse;
- c. (erfolgte oder geplante) wesentliche Änderungen an Geschäftsmodellen, Strategien oder Rahmenregelungen für Risikobereitschaft, gestützt auf ICAAP- oder ILAAP-Ergebnisse, einschließlich Maßnahmen der Geschäftsleitung (z.B. Änderungen von Risikopositionen);
- d. (erfolgte oder geplante) wesentliche Änderungen an den ICAAP- und ILAAP-Rahmenregelungen, einschließlich einzuführende Verbesserungen nach Beobachtung der internen Validierungen, internen Revisionsberichten und den Ergebnissen des Dialogs mit den zuständigen Behörden.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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