+58. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die im voranstehenden Absatz aufgeführten …

58. Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die im voranstehenden Absatz aufgeführten …

Die zuständigen Behörden sollten gewährleisten, dass die im voranstehenden Absatz aufgeführten Informationen vom zugehörigen Organ, das innerhalb des Governance-Rahmens für ICAAP und ILAAP verantwortlich ist, genehmigt wurden und von einem spezifischen zeitlichen Rahmen in Verbindung mit den geplanten Änderungen begleitet werden.

1. Übersicht

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Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/