+12. Die zuständigen Behörden können sich auf die Arbeiten berufen, die bereits vom Institut oder …
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12. Die zuständigen Behörden können sich auf die Arbeiten berufen, die bereits vom Institut oder …
Die zuständigen Behörden können sich auf die Arbeiten berufen, die bereits vom Institut oder von der zuständigen Behörde im Rahmen der Bewertung anderer Risiken oder SREP-Elemente durchgeführt wurden, und diese berücksichtigen, um eine Aktualisierung der Bewertung vorzunehmen. Bei der Durchführung der in diesen Leitlinien festgelegten Bewertungen sollten die zuständigen Behörden den Ansatz und die Methodik der aufsichtlichen Bewertung wählen, die am besten geeignet sind und die dem Institut angemessen sind, und die zuständigen Behörden sollten vorhandene und verfügbare Unterlagen (z. B. relevante Berichte und sonstige Unterlagen, Sitzungen mit (Risiko-) Management, Ergebnisse von Vor-Ort-Inspektionen) nutzen und diese in die Bewertung der zuständigen Behörden einfließen lassen.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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