+27. Wenn die IKT-Strategie des Instituts die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Änderungen oder …
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27. Wenn die IKT-Strategie des Instituts die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Änderungen oder …
Wenn die IKT-Strategie des Instituts die Umsetzung wichtiger und komplexer IKT-Änderungen oder Änderungen mit erheblichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des Instituts erfordert, sollten die zuständigen Behörden bewerten, ob das Institut über einen Kontrollrahmen verfügt, der seiner Größe, seinen IKT-Aktivitäten und dem Grad der Änderungsaktivitäten angemessen ist, um die wirksame Umsetzung der IKT-Strategie des Instituts zu unterstützen. Bei der Durchführung dieser Bewertung sollten die zuständigen Behörden berücksichtigen, ob der Kontrollrahmen: 5 Geschäftsleitung und Leitungsorgan gemäß den Definitionen in Richtlinie 2013/36/EU vom 26. Juni 2013 (Artikel 3 Ziffer 7: „Leitungsorgan“ und Artikel 3 Ziffer 9 „Geschäftsleitung“). - a. Governance-Prozesse (z. B. Fortschritts- und Haushaltsüberwachung und -berichterstattung) und relevante Stellen (z. B. ein Projektmanagementbüro, eine IKT-Lenkungsgruppe oder ähnliches) umfasst, um die Umsetzung der IKT-Strategieprogramme wirksam zu unterstützen;
- b. die Rollen und Verantwortlichkeiten für die Umsetzung von IKT-Strategieprogrammen festgelegt und zugewiesen hat, wobei den Erfahrungen der wichtigsten Akteure bei der Organisation, Steuerung und Überwachung wichtiger und komplexer IKT-Änderungen und der Bewältigung der organisatorischen und menschlichen Auswirkungen (z. B. Umgang mit Widerstand gegen Änderungen, Schulung, Kommunikation) besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird;
- c. die unabhängige Kontrollfunktion und die Funktion „Innenrevision“ einbezieht, um sicherzustellen, dass die mit der Umsetzung der IKT-Strategie verbundenen Risiken ermittelt, bewertet und wirksam gemindert wurden, und dass der vorhandene Governance-Rahmen für die Umsetzung der IKT-Strategie wirksam ist; und
- d. einen Planungs- und Planungsüberprüfungsprozess umfasst, der flexibel genug ist, um auf wichtige ermittelte Probleme (z. B. festgestellte Probleme oder Verzögerungen bei der Umsetzung) oder externe Entwicklungen (z. B. wichtige Veränderungen im Geschäftsumfeld, technologische Fragen oder Innovationen) zu reagieren, um eine rechtzeitige Anpassung der strategischen Umsetzung zu gewährleisten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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