+44. Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich …

44. Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich …

Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich eingestuft werden, in die folgenden IKT-Risikokategorien eintragen, für die im Anhang zusätzliche Risikobeschreibungen und Beispiele bereitgestellt wurden. Die zuständigen Behörden sollten über die IKT-Risiken im Anhang im Rahmen der Bewertung unter Titel 3 nachdenken:

  • a. IKT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiko
  • b. IKT-Sicherheitsrisiko
  • c. IKT-Änderungsrisiko
  • d. IKT-Datenintegritätsrisiko
  • e. IKT-Auslagerungsrisiko

Die Einteilung in Kategorien dient dazu, den zuständigen Behörden dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Risiken erheblich sind (falls zutreffend) und deshalb in den folgenden Bewertungsschritten einer näheren und/oder eingehenderen Überprüfung unterzogen werden sollten.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/