+44. Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich …
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44. Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich …
Die zuständigen Behörden sollten sodann die ermittelten IKT-Risiken, die als erheblich eingestuft werden, in die folgenden IKT-Risikokategorien eintragen, für die im Anhang zusätzliche Risikobeschreibungen und Beispiele bereitgestellt wurden. Die zuständigen Behörden sollten über die IKT-Risiken im Anhang im Rahmen der Bewertung unter Titel 3 nachdenken: - a. IKT-Verfügbarkeits- und Kontinuitätsrisiko
- b. IKT-Sicherheitsrisiko
- c. IKT-Änderungsrisiko
- d. IKT-Datenintegritätsrisiko
- e. IKT-Auslagerungsrisiko
Die Einteilung in Kategorien dient dazu, den zuständigen Behörden dabei zu helfen, zu bestimmen, welche Risiken erheblich sind (falls zutreffend) und deshalb in den folgenden Bewertungsschritten einer näheren und/oder eingehenderen Überprüfung unterzogen werden sollten.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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