+20. Die rechtzeitige Erfassung von Bonitätsverschlechterungen und Risikovorsorge sollte nicht …
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20. Die rechtzeitige Erfassung von Bonitätsverschlechterungen und Risikovorsorge sollte nicht …
Die rechtzeitige Erfassung von Bonitätsverschlechterungen und Risikovorsorge sollte nicht verzögert werden unbeschadet der Tatsache, dass ECL-Rechnungslegungsrahmen insofern symmetrisch sind, als nachfolgende Veränderungen (sowohl Verschlechterungen als auch eine Umkehr dieser Verschlechterungen) im Kreditrisikoprofil eines Schuldners bei der Ermittlung der Risikovorsorge berücksichtigt werden sollten. 4.1.2 Berücksichtigung von angemessenen und belastbaren Informationen
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
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