+24. Die verwendeten Informationen sollen eine unverzerrte Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren …
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24. Die verwendeten Informationen sollen eine unverzerrte Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren …
Die verwendeten Informationen sollen eine unverzerrte Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren und deren Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsausfälle umfassen. Maßgebliche Faktoren sind der Bank und ihrem Geschäft immanent oder leiten sich aus externen Bedingungen ab.
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
,
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Zugehörige Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Quelle |
Anforderung |
3. Zugehörige Standards
Standards
| Quelle |
Anforderung |
- EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/
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