+26. Um diesen Verantwortlichkeiten nachzukommen, sollte das Leitungsorgan die Geschäftsleitung …

26. Um diesen Verantwortlichkeiten nachzukommen, sollte das Leitungsorgan die Geschäftsleitung …

Um diesen Verantwortlichkeiten nachzukommen, sollte das Leitungsorgan die Geschäftsleitung anweisen,

  • a. geeignete systematisch und konsequent anzuwendende Verfahren zur Bestimmung angemessener Risikovorsorge nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen zu entwickeln und zu unterhalten;
  • b. ein wirksames internes Kontrollsystem zur Beurteilung und Messung des Kreditrisikos einzurichten und umzusetzen, über die Ergebnisse der Verfahren zur Kreditrisikobeurteilung und -messung periodisch Bericht zu erstatten, was auch Schätzungen der ECL-Risikovorsorge einschließt;
  • c. geeignete Grundsätze und Verfahren zur internen Kommunikation des Verfahrens der Kreditrisikobeurteilung und -messung an alle betroffenen Mitarbeiter, insbesondere an die Mitarbeiter, die an diesem Verfahren beteiligt sind, einzuführen, umzusetzen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Die Geschäftsleitung sollte für die Umsetzung der vom Leitungsorgan verabschiedeten Kreditrisikostrategie und die Entwicklung der vorstehend genannten Grundsätze und Verfahren zuständig sein.

Gremium ausgeübt. Andere Mitgliedstaaten verfügen üblicherweise über eine dualistische Struktur mit zwei unabhängigen Organen, das eine für die Leitung und das andere für die Beaufsichtigung der Leitungsfunktion.

1. Übersicht

,
Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Zugehörige Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Quelle Anforderung

3. Zugehörige Standards

Standards
Quelle Anforderung
  • EBA - Published by the European Banking Authority at https://www.eba.europa.eu/